Sie
erreichen uns per Mail info@massigshirts.de, per Telefon:
07153-897000 oder per Fax: 07153-897002. 73779 Deizisau, Esslinger Strasse
17.
Bestellungen
werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Senden Sie uns bitte zusätzlich
qualitativ hochwertige Druckdaten per Mail, oder einen Datenträger (z.B.
CD).
Es
wird ein Entwurf erstellt, dieses wir an sie zurück gesendet. Sie prüfen
bitte das Layout und geben schriftlich die Druckfreigabe. Danach erhalten
Sie noch eine Auftragsbestätigung die auch unterschrieben werden muss.
Bei
guten brauchbaren Files oder Vorlagen entstehen keine weiteren Grafik-,
Film oder Siebkosten. Bei schlechter Vorlage, kommen noch Satzkosten, wie
im erstellten Angebot dazu.
Bei
Auftragserteilung ihrerseits, sind 2/3 des Endbetrags im vor aus zu
bezahlen, unter Angabe der Bestellnummer.
Volksbank Plochingen · 733 753 000 (BLZ 611 513 10) oder bar in unseren
Hause.
Die
Restzahlung wird bei Abholung der Ware bei uns im Hause fällig. Falls wir
die Ware zusenden sollen, wird der Rest vor Zusendung der Ware bezahlt,
zzgl. den Versand- und Verpackungskosten.
Die
Fracht- und Versandkosten beträgt pro 50 Teile (je nach Volumen und
Gewicht) ca. 6 Euro + MwSt.
Alle
Preise in den Preislisten sind Netto, dazu kommt die gesetzliche MwSt.
Bei
uns im Hause können sie Muster und Qualitäten direkt sehen.
Wir
fertigen auf Anfrage auch kleine Stückzahlen mit individuellen verschieden
Veredelungsarten. Schauen Sie unter anderem auf unsere Partnerseiten: www.sj-design.de
+ www.shirt-special.de,
oder kommen sie direkt zu uns. Am besten mit vorheriger Terminvereinbarung.
Die
Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung, es erfolgt
keine Auslieferung vor der vollständigen Bezahlung.
Lieferzeit
beträgt ca. 7 -17 Arbeitstage. Nach Klärung der Texilien,
Bedruckungsart und entrichteter Anzahlung.
Sind
kein Liefertermine vereinbart, aber eine nach bestimmten Zeiträumen
bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag de Absendung der
Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk
verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer
der Prüfung der Fertigungsmuster bis zur Bestätigung durch den Besteller
wird die Lieferzeit unterbrochen für den Zeitraum vom Tage der Absendung
an den Besteller bis zum Tage des Eintreffens der Nachricht des
Bestellers. Verlangt der Besteller nach Auftragsbestätigung die Abänderung
des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinträchtigt, so beginnt ab
Bestätigung der Abänderung des Auftrages eine neue Lieferzeit.
Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder Fremdbetrieb durch
verschiedenste Ursachen entbinden den Lieferanten von der Einhaltung der
Lieferzeit und des vereinbarten Preis. Darüber hinaus ist der zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, ohne dass damit dem Besteller
Schadensersatzansprüche entstehen. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt
den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten. Eine Überschreitung der
Lieferzeit berechtigt den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten oder
den Lieferanten für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.
Der
Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung bzw. Anlieferung
zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Lieferanten
unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so
gilt die Ware als genehmigt. Der Besteller kann wegen einer Beanstandung
nur Minderung nicht aber Wandlung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben
soweit für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw.
haftet der Lieferant nur, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung
bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
Urheberrechtsverletzungen
(z. B. für Grafiken und Schriften) gehen zu Lasten des Bestellers. Für die
Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der
Besteller allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der
Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck
an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich anderweitiger Regelung dem
Lieferanten. Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nach Gegenstand
eines Urheberrecht so der eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind,
ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig. Pausen, Handabzüge
Druckplatten, Muster, Siebe, Werkzeuge, Schablonen usw. bleiben im
Eigentum des Lieferanten auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt
werden. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien
und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern.
Korrekturabzüge
und Andrucke sind vom Besteller zu prüfen und dem Lieferanten druckreif
erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Besteller
übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung der vorgelegten Korrektur
hinsichtlich Text, Schriftart, Stand der Schrift etc. werden die
anfallenden Kosten bei Auslieferung des Auftrages in Rechnung gestellt.
Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Unkosten zu Lasten des
Bestellers. Stillstand der Lieferzeit bis zum Eingang der Genehmigung.
Grundsätzlich
wird die bestellte Auflage ausgeliefert. Der Besteller ist verpflichtet,
eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Auflage bis zu 10%
abzunehmen. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei schwierigen Farbdrucken und
Sonderanfertigungen auf 15%