Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Sie erreichen uns per Mail info@massigshirts.de, per Telefon: 07153-897000 oder per Fax: 07153-897002. 73779 Deizisau, Esslinger Strasse 17.

 

  1. Bestellungen werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Senden Sie uns bitte zusätzlich qualitativ hochwertige Druckdaten per Mail, oder einen Datenträger (z.B. CD).

 

  1. Es wird ein Entwurf erstellt, dieses wir an sie zurück gesendet. Sie prüfen bitte das Layout und geben schriftlich die Druckfreigabe. Danach erhalten Sie noch eine Auftragsbestätigung die auch unterschrieben werden muss.

 

  1. Bei guten brauchbaren Files oder Vorlagen entstehen keine weiteren Grafik-, Film oder Siebkosten. Bei schlechter Vorlage, kommen noch Satzkosten, wie im erstellten Angebot dazu.

 

  1. Bei Auftragserteilung ihrerseits, sind 2/3 des Endbetrags im vor aus zu bezahlen, unter Angabe der Bestellnummer.
    Volksbank Plochingen · 733 753 000 (BLZ 611 513 10) oder bar in unseren Hause.

 

  1. Die Restzahlung wird bei Abholung der Ware bei uns im Hause fällig. Falls wir die Ware zusenden sollen, wird der Rest vor Zusendung der Ware bezahlt, zzgl. den Versand- und Verpackungskosten.

 

  1. Die Fracht- und Versandkosten beträgt pro 50 Teile (je nach Volumen und Gewicht) ca. 6 Euro + MwSt.

 

  1. Alle Preise in den Preislisten sind Netto, dazu kommt die gesetzliche MwSt.

 

  1. Bei uns im Hause können sie Muster und Qualitäten direkt sehen.

 

  1. Wir fertigen auf Anfrage auch kleine Stückzahlen mit individuellen verschieden Veredelungsarten. Schauen Sie unter anderem auf unsere Partnerseiten: www.sj-design.de + www.shirt-special.de, oder kommen sie direkt zu uns. Am besten mit vorheriger Terminvereinbarung.

 

  1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung, es erfolgt keine Auslieferung vor der vollständigen Bezahlung.

 

  1. Lieferzeit beträgt ca. 7 -17 Arbeitstage. Nach Klärung der Texilien, Bedruckungsart und entrichteter Anzahlung.

 

  1. Sind kein Liefertermine vereinbart, aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag de Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Fertigungsmuster bis zur Bestätigung durch den Besteller wird die Lieferzeit unterbrochen für den Zeitraum vom Tage der Absendung an den Besteller bis zum Tage des Eintreffens der Nachricht des Bestellers. Verlangt der Besteller nach Auftragsbestätigung die Abänderung des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinträchtigt, so beginnt ab Bestätigung der Abänderung des Auftrages eine neue Lieferzeit. Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder Fremdbetrieb durch verschiedenste Ursachen entbinden den Lieferanten von der Einhaltung der Lieferzeit und des vereinbarten Preis. Darüber hinaus ist der zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass damit dem Besteller Schadensersatzansprüche entstehen. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten oder den Lieferanten für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.

 

  1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung bzw. Anlieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Lieferanten unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Der Besteller kann wegen einer Beanstandung nur Minderung nicht aber Wandlung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben soweit für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.

 

  1. Urheberrechtsverletzungen (z. B. für Grafiken und Schriften) gehen zu Lasten des Bestellers. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich anderweitiger Regelung dem Lieferanten. Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nach Gegenstand eines Urheberrecht so der eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig. Pausen, Handabzüge Druckplatten, Muster, Siebe, Werkzeuge, Schablonen usw. bleiben im Eigentum des Lieferanten auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern.

 

  1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung der vorgelegten Korrektur hinsichtlich Text, Schriftart, Stand der Schrift etc. werden die anfallenden Kosten bei Auslieferung des Auftrages in Rechnung gestellt. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Unkosten zu Lasten des Bestellers. Stillstand der Lieferzeit bis zum Eingang der Genehmigung.

 

  1. Grundsätzlich wird die bestellte Auflage ausgeliefert. Der Besteller ist verpflichtet, eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Auflage bis zu 10% abzunehmen. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei schwierigen Farbdrucken und Sonderanfertigungen auf 15%

 

  1. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.